Batteriegesetzhinweise
Hinweis zum Batteriegesetz
Beim Verkauf von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, müssen wir Sie auf Folgendes gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) hinweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet als Endverbraucher verbrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie nach Gebrauch diese wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben.
Altbatterien können unserer Umwelt und Gesundheit schaden und enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle. Batterien enthalten allerdings auch wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können daher wieder verwertet werden.
Mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes werden Batterien und Akkus gekennzeichnet, die Schadstoffe enthalten.
Das Cd steht für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.